
ESG & Nachhaltigkeit
„ESG-Reportings werden in Zukunft relevant für die institutionelle Werthaltigkeit mittelständischer Unternehmen – insbesondere in Bezug auf CO2-Emissionen“.
Die meisten mittelständischen, nicht-börsennotierten Unternehmen trifft die ESG-Taxonomie (Ecologic, Social, Governance) aus heiterem Himmel. Während globale Lieferkettenprobleme, hohe Steuerlast, Fachkräftemangel, industrielle Inflation, „überbordende“ Bürokratie und politische Unsicherheit und nicht zuletzt die noch nicht überwundenen Corona-Wirren, die Unternehmen in Deutschland operativ zunehmend belasten und sie ihrer globalen Wettbewerbsfähigkeit berauben, kommen die neuen ESG-Anforderungen (CSRD) der EU für viele Unternehmer klar zur Unzeit. Die darauf zu allokierenden Ressourcen sind im ersten Moment nicht produktiv eingesetzt und die hohen Datenerhebungs- und Informationsanforderungen überfordern mittelständische Unternehmen oft gänzlich. Ursächlich hierfür ist, dass der politische Akteur es bisher versäumt hat, mit den Anforderungen klare Handlungsanweisungen zu kommunizieren und Hilfestellungen an die Hand zu geben, die es den mittelständischen Unternehmen ermöglicht, dieses grundsätzlich notwendige Rahmenwerk zu implementieren.
Die EU-Taxonomie ist in 2020 in Kraft getreten und die ersten Berichtspflichten mussten ab 2022 veröffentlicht werden. Inzwischen steht fest, dass Unternehmen, die (1) 250 Mitarbeiter, (2) und / oder 40 Mio. Euro Umsatz, (3) und / oder 20 Mio. Euro Bilanzsumme aufweisen, sowie Unternehmen, die kapitalmarktorientiert sind, ab 2025 grundsätzlich verpflichtet sind, ein ESG-Reporting zu veröffentlichen (siehe § 289b ff. HGB). Zusätzlich verschärfende Richtlinien und gesetzliche Anforderungen ergeben sich aus der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), die ab Juli 2023 gilt. Auch Unternehmen, die bereits unter das CSR-RUG oder die CSRD fallen, und Finanzmarktteilnehmer sind bereits von der EU-Taxonomie betroffen. Für Unternehmen, die erst ab 2026 (für das GJ 2025) und darüber hinaus nach CSRD berichtspflichtig waren, gilt seit der „Omnibus-Initiative“ das „Stop-the-clock“. Dies gibt kleineren und mittleren Unternehmen nun etwas mehr Zeit, sich auf die Anforderungen einzustellen.
Hilfreich in diesem Zusammenhang sind die aktuellen Veröffentlichungen des DNK unter https://www.deutscher-nachhaltigkeitskodex.de/de/berichtspflichten/eu-taxonomie-verordnung/.
Die Anforderungen der EU-Taxonomie werden mittelständische Familienunternehmen langfristig fordern. Wir kennen die einhergehenden Missstände und die Frustrationen der Mittelständler aus vielen Gesprächen – allerdings auch funktionierende, pragmatische Lösungen im mittelständischen Kontext. Wir raten unseren Mandanten daher, „aus der Not eine Tugend zu machen“ und früh diese Anforderungen als Chance zur Weiterentwicklung des Unternehmens zu begreifen.
Denn richtig strukturiert und konsequent umgesetzt, erachten wir die ESG-Transformation nach wie vor als strategischen Erfolgsfaktor zur Zukunftssicherung und Werterhaltung der mittelständischen Unternehmen. ESG kann somit zum „entscheidenden Differenzierungsfaktor“ deutscher Unternehmen im internationalen Wettbewerb werden – oder eben auch zum Nachteil für die Unternehmen, die ESG vernachlässigen, versäumen oder bewusst ignorieren.
Wir unterstützen Sie bei der ersten ESG-Einschätzung, bei der Auswahl des passenden Reporting-Standards, der Definition eines pragmatischen Reporting-Scopes (auf Konzernebene bis hin zur einzelnen Beteiligungsebene) der Entwicklung und Implementierung der entsprechenden Datenerhebungs- und Analysemethodik (z.B. CO2–Scope 1,2 und 3), über die Durchführung von Wesentlichkeits-, Stakeholder- und Risikoanalysen, bis hin zur Erstellung, Einreichung, Review-Prozessen und Veröffentlichung des eigentlichen ESG-Reports – und dies in nur wenigen Monaten nach Projektstart. Ebenso stellen wir Ihnen unsere Expertise im Rahmen von ESG-Due Diligence-Leistungen in M&A Kauf- und Verkaufsszenarien zur Verfügung (siehe ESG–Due Diligence).
